Danke, dass Sie unsere Platzregeln beachten!

•   Es ist darauf zu achten, dass Kothaufen, die auf dem Weg zum Übungsgelände
     (öffentliche Flächen oder Gehwege) anfallen, vom Hundeführer/in entfernt werden

.

•  Bitte schließen Sie Tore nach Betreten bzw. Verlassen der Übungsplätze.


•  Das Freilaufen der Hunde ist nur in den dafür vorgesehenen Ausläufen (Übungsplatz 2)
    gestattet. Sie sind nur auf Anweisung der Übungsleiterin ab zu leinen. Auf den restlichen Flächen
    (Vereinsgelände, öffentlichem Gelände) besteht Leinenpflicht.


•  Es dürfen nur haftpflichtversicherte Hunde, welche  frei von ansteckenden Krankheiten
    und nicht läufig sind auf das Gelände.


•  Jede(r) Hundehalter/in ist für die Schäden, die durch seinen Hund entstehen, selbst
    haftbar.  Der Verein übernimmt keine Haftung.


• Sollte es die Übungsleiterin für erforderlich halten, kann sie im Einzelfall verlangen, dass
   dem Hund ein Maulkorb angelegt wird.

 

• Bevor der Hund das Übungsgelände betritt, soll er spazieren geführt worden sein, und
   sich dabei gelöst haben.


• Hat der Hund doch sein Geschäft auf dem Vereinsgelände verrichtet, ist dies unverzüglich
   zu entfernen.


• Auf dem Übungsplatz ist das Markieren und Buddeln durch Hunde verboten.


• Die Hundeführer haben ihre Hunde zu beaufsichtigen.


• Bitte Abstand zu den Hunden halten, die von ihren Besitzern angeleint sind.


•  Bei Antipathie zwischen Hunden sind die Hundeführer dafür verantwortlich, dass die
    Hunde nicht in Raufereien geraten.


•  Das Rauchen auf den beiden Übungsgeländen ist strikt untersagt.


•  Zigaretten Kippen, Kotbeutel und persönliche Müll ist privat zu entsorgen.


•  Es besteht Aufsichtspflicht der Kinder durch ihre Eltern.


•  Der Vorstand hat das Hausrecht.